Grundsätze der Klasseneinteilung
Am Friedrich-Ebert-Gymnasium hat das Schaffen von pädagogisch günstigen Voraussetzungen einen hohen Stellenwert. Deshalb teilen wir unsere Klassen und Lerngruppen so ein, dass für möglichst alle Schülerinnen und Schüler lernförderliche Bedingungen entstehen. Oft ist es wichtig, stabile Bezugsgruppen zu haben und mit denselben Schülerinnen und Schülern über einen längeren Zeitraum hinweg gemeinsam zu lernen. Es ist aber auch nötig zu lernen, sich auf neue Umstände einzulassen und immer wieder andere Mitschüler/innen kennenzulernen und zu integrieren. Zudem entstehen über die Jahre festgefügte Kleingruppen und Rollenzuschreibungen, die es aufzubrechen gilt. Diesen Überlegungen tragen wir mit folgenden Grundsätzen Rechnung:
- Um den Kindern den Start an der neuen Schule zu erleichtern, belassen wir – sofern es gewünscht wird und keine anderslautenden Empfehlungen der Grundschule ausgesprochen werden – die Schülergruppen aus den jeweiligen Grundschulklassen möglichst zusammen.
- Nach zwei Jahren haben wir selbst einen Eindruck von den Schülerinnen und Schülern, sie haben sich an der neuen Schule etabliert und die Klassengrößen haben sich zunächst stabilisiert. Zu Beginn des 7. Schuljahres werden die Klassen dann neu zusammengesetzt. Dabei werden die Wünsche der Schülerinnen und Schüler ebenso berücksichtigt wie Hinweise der Klassenlehrkräfte aus den Klassen 5 und 6. Die Wahl der 2. Fremdsprache spielt bei der Neuzusammensetzung keine Rolle.
- Mit dem Eintritt in die gymnasiale Oberstufe werden in der E-Phase neue Klassen gebildet. Dadurch lernen die Schülerinnen und Schüler noch einmal andere Mitschüler/innen kennen, was ihnen die Arbeit in den Kursen der darauffolgenden Q-Phase erleichtert. Auch können die Leistungsstände der Schülerinnen und Schüler in der E-Phase vereinheitlicht und vergleichbare Startbedingungen für die Q-Phase geschaffen werden.
Im Laufe der Mittelstufe können Umstände eintreten, die ein Abweichen von diesen Grundsätzen erforderlich machen. Sollten die Schülerzahlen durch Zu- oder Wegzüge oder durch sehr ungleiche Zahlen an Wiederholern die vom Kultusministerium vorgegebene Teilergrenze über- oder unterschreiten, sind wir verpflichtet, Klassen zusammenzulegen oder neue Klassen zu bilden. In solchen, von uns nicht gewünschten Fällen werden wir mit Augenmaß und Sensibilität eine Neuzusammensetzung vornehmen.