Schulkonferenz

16. Schulkonferenz (2023 – 2025)

Hessens Schulen haben besondere Rechte für eigene Entscheidungen. Zusätzlich zu Gesamtkonferenz, Schulelternbeirat und Schülervertretung ist die Schulkonferenz nach §§ 128 bis 132 des Hessischen Schulgesetzes ein weiteres Entscheidungsgremium. Sie bietet die Chance der Zusammenarbeit von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und deren Eltern an einem Tisch und eröffnet die Möglichkeit, über Gruppeninteressen hinaus gemeinsam Schule zu machen. Die Schulkonferenz berät und entscheidet nach § 129 des Hessischen Schulgesetzes z.B. über:

  • das Schulprogramm,
  • Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
  • Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen,
  • die Stellung eines Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs oder der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule und zur Erprobung eines
  • Modells erweiterter Selbstständigkeit,
  • Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote,
  • Öffnung der Schule nach außen,
  • den schuleigenen Haushalt.

Die Schulkonferenz wird gewählt, indem jede Gruppe ihre Vertreterinnen und Vertreter für sich wählt, also

  • die Gesamtkonferenz aus ihrer Mitte die Lehrerinnen und Lehrer,
  • der Schulelternbeirat aus der Mitte aller Eltern,
  • der Schülerrat aus dem Kreise aller Schülerinnen und Schüler.

Die Mitglieder der Schulkonferenz werden für zwei Jahre gewählt.

Die 16. Schulkonferenz (2023 – 2025) des FEG setzt sich wie folgt zusammen:

Teilnehmer Name (Ersatzmitglied)
Lehrkräfte Herr Geissler
Frau Weitzel
Frau K. Pape
Herr Treuherz
Herr Burkart
Herr Deutsch
(Herr N. Ehlert)
(Frau Kollhoff)
(Herr Kempe)
(Frau Balikci)
(Herr Hauck)
(Herr Czech)
Elternvertreter:innen: Frau Hartmann
Frau Stegner
Herr Castro-Garcia
(Herr Klauke)
(Frau Viegelius)
(Herr Hagen)
Schüler:innen: Julius Schwabe
Mariella Herda
Samuel Schmidt
(Kian Rolke)
(Chaymaa El Hadouchi)
(Roman Beez)

Stand: 15.11.2023