Brief des Hessischen Kultusministers zu den beschlossenen Corona-Öffnungsschritten

Nach dem Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und des Bundeskanzlers vom 16. Februar 2022 sowie den darauf aufbauenden Entscheidungen der Hessischen Landesregierung werden in Hessen die Corona-Regelungen schrittweise gelockert.

Für das FEG bedeutet das:

  • Die dreimalige Testpflicht pro Woche für nicht geimpfte bzw. nicht genesene Schülerinnen und Schüler bleibt vorerst bestehen. Ab Dienstag, dem 22. Februar 2022, wird jedoch die Dauer des von drei auf fünf Tests pro Woche erhöhten Testrhythmus nach einem Infektionsfall in einer Klasse/Lerngruppe von 14 Tagen auf 7 Tage verkürzt. Auch weiterhin können Schülerinnen und Schüler, die geimpft oder genesen sind, freiwillig an den Tests in der Schule teilnehmen.
  • Ab Montag, dem 7. März 2022, müssen Schülerinnen und Schüler keine Masken mehr am Platz tragen. Sie können selbstverständlich weiterhin freiwillig eine Maske tragen. Dies empfehlen wir auch, wenn ein Infektionsfall in einer Klasse aufgetreten ist. Die Pflicht zum Tragen einer Maske außerhalb des Platzes, beispielsweise auf den Gängen der Schule usw. bleibt weiterhin bestehen.