Die Hessische Landesregierung plant weitere Öffnungsschritte in allen Bereichen des Lebens, sofern in den Landkreisen entsprechende Inzidenzwerte mehrere Tage lang unterschritten werden. Auch für den Schulbereich sind weitere Maßnahmen vorgesehen, beispielsweise eine schrittweise Rückkehr zum vollständigen Präsenzunterricht.

Unser Kultusminister, Herr Prof. Dr. Lorz, hat sich zu diesem Thema in einem Elternbrief geäußert.

Außerdem gibt der Kultusminister weitere Informationen zu den Versetzungsbestimmungen am Ende dieses Schuljahres. Besonders wichtig dabei sind diese Punkte:

  • Eine automatische Versetzung wie im letzten Schuljahr gibt es dieses Jahr nicht.
  • Pädagogische Versetzungen sollen besonders großzügig geprüft werden.
  • Querversetzungen in die Realschule oder die Hauptschule sind in diesem Jahr nicht nur nach der Klasse 5 und 6, sondern auch nach der Klasse 7 möglich.
  • Freiwillige Wiederholungen können von den Eltern bis zum 1. Juni 2021 beantragt werden. Vor diesem Termin beantragte Wiederholungen werden später nicht auf die maximal zulässige Anzahl der Wiederholungen angerechnet.

Was die Durchführung von schriftlichen Leistungsnachweisen angeht, bestätigt der Kultusminister ausdrücklich das, was wir an unserer Schule bereits umgesetzt haben: In den Hauptfächern wird nur noch eine Klassenarbeit geschrieben. In den Nebenfächern können Lernkontrollen geschrieben werden; sie können aber auch entfallen oder durch andere Leistungsnachweise ersetzt werden.

Noch steht nicht fest, wann wir den nächsten Schritt hin zu mehr Präsenz gehen werden. Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir die Informationen umgehend auf unserer Homepage veröffentlichen.

Vorläufig bleibt es beim Wechselunterricht mit Testpflicht.

Anlage: