„Alle zwei Jahre werden die Mitglieder der Schulkonferenz gewählt. Das Wahlausschreiben dazu wird in der Schule ausgehängt und hier auf der Homepage veröffentlicht. Eltern, die nicht gewählte Klassenelternbeiräte sind, und Schülerinnen und Schüler ab Klasse 8, die nicht Klassensprecher oder Klassensprecherin sind, können auch in die Schulkonferenz gewählt werden. Sie brauchen lediglich eine sogenannte ‚Wählbarkeitsbescheinigung‘. Diese Bescheinigung ist im Sekretariat problemlos zu erhalten.“

Wahlausschreiben-Schulkonferenz-2025-HP