Freitagmittags setzte sich eine rund zwanzigköpfige Gruppe bestehend aus dem PoWi-Leistungskurs, unter der Leitung von Linda Lösewitz, und einigen weiteren interessierten Oberstufenschülerinnen und -schülern der Q2 erwartungsfroh in Mühlheim in die S-Bahn und machte sich auf, um einer Einladung des Präsidenten des Hessischen Staatsgerichtshofes, Dr. Wilhelm Wolf, nach Wiesbaden zu folgen. Dieser hatte zu einem Besuch eingeladen, nachdem er im April der Auschwitz-Präsentation unserer Schülerinnen und -schüler zusammen mit Innenminister Prof. Dr. Roman Posek und Regierungspräsident des RP Darmstadt Prof. Dr. Jan Hilligardt beigewohnt hatte.
Nach einer kurzen Begrüßung im Eingangsbereich geleiteten der Präsident und eine wissenschaftliche Mitarbeiterin die Besuchergruppe durch das historische Gebäude direkt in den Gerichtssaal. Dort erklärte Wilhelm Wolf den Anwesenden zunächst den Aufbau und die Arbeitsweise des Staatsgerichtes, welches auf Landesebene mit dem Bundesverfassungsgericht auf Bundesebene zu vergleichen sei. „Hier können sogar Grundrechtsklagen der Bürger geführt werden“, erklärte er, „wobei die Schwelle für die Aufnahme eines solchen Verfahrens recht hoch ist.“ Oft genügten die vorgebrachten Gründe nicht, so dass die insgesamt 11 Richterinnen und Richter des Staatsgerichtes meist einstimmig die Klage abweisen müssten.
Öfter komme es dagegen zu Normenkontrollverfahren, bei denen z. B. Parteien gegen Gesetze der Landesregierung klagen o. ä. Für diese Verfahren gebe es oft einen zeitlichen Fahrplan, damit die Beteiligten sich bei ihren Vorträgen nur auf die Nachfragen des Gerichtes konzentrierten und das Verfahren zeitlich nicht in die Länge gezogen werde. Bei den Verhandlungen käme es besonders auf die Fähigkeit zum mündlichen Vortrag an. Wilhelm Wolf riet den jungen Besuchern, sich in der Schule bereits der Herausforderung des mündlichen Vortrags zu stellen, denn es sei eine Fähigkeit, die man nur durch Übung erlange.
Die Schülerinnen und Schüler erfuhren auch, dass die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sogenannte Voten und Entwürfe erarbeiten. Sie würden für zwei Jahre an den Staatsgerichtshof berufen und seien meist selbst Richterinnen oder Richter. Auch das Beratungszimmer mit einem großen runden Tisch und sein eigenes Büro durfte die Gruppe ansehen. Die Schülerinnen und Schüler nutzten die Gelegenheit und stellen interessante Fragen. Abschließend erläuterte der Präsident den jungen Leuten noch den Beruf des Rechtspflegers und ermunterte die Anwesenden bei Interesse, sich dafür beim Staatsgerichtshof zu bewerben. Eine interessante Exkursion fanden die Beteiligten.