Versetzungsbestimmungen
- Details
- Kategorie: Unterricht
- Veröffentlicht am Dienstag, 11. Juni 2013 14:27
Stand 17.05.2016
Versetzungsregeln der Sekundarstufe I
Zeugnisnote | Ausgleich durch |
1 x 5 HF | 1 x 2 HF oder 2 x 3 HF oder 1 x 3 HF & Durchschnitt aller Leistungen: 3,0 |
1 x 6 HF | kein Ausgleich möglich (Nichtversetzung) |
2 x 5 HF | kein Ausgleich möglich (Nichtversetzung) |
1 x 5 NF | Ausgleich 1 x 2 oder 2 x 3 |
1 x 6 NF | Ausgleich 1 x 1 oder 2 x 2 oder 3 x 3 |
Kein Ausgleich bei 3 oder mehr Fächern, kein Ausgleich bei 1X5 HF und 1x6 NF Legende: Hauptfach (HF), Nebenfach (NF) |
Möglichkeiten einer Nachprüfung
- Eine Nachprüfung zur nachträglichen Versetzung ist möglich, wenn kein Ausgleich gegeben ist. Eine solche Nachprüfung muss angeboten werden bei einer "5". Bei zwei Mal "5" kann die Schule eine Nachprüfung anbieten. Bei drei und mehr "5en" darf keine Nachprüfung erfolgen.
- Eine nachträgliche Versetzung ist nicht in zwei aufeinander folgenden Jahrgangsstufen möglich.
Freiwillige Wiederholungen
Freiwillige Wiederholungen können bis zu zwei Monaten vor dem Termin der Zeugnisausgabe (Versetzungszeugnis) durch die Eltern beantragt werden. Ein entsprechender Antrag ist formlos an die Schulleitung zu richten. Die Klassenkonferenz entscheidet über die Genehmigung des Antrages.